Feedback Online-Veranstaltung am 03.03.21

Die Interessengemeinschaft „Pfungstadt lebenswert“  hat am 03.03. eine online Veranstaltung zum Thema neue ICE-Trasse und Ausbau BAB 67 durchgeführt (siehe unter News am 04.03.). Die online Podiumsdiskussionen brachte viele neue Impulse in die Diskussion wie z.B. eine genauere Untersuchung der Alternativen und der Ausbreitung des Lärms. In der spannenden Diskussion konnten nicht alle Fragen mit der Politk abschließend geklärt werden. Hierzu haben wir die offenen Fragen an Vertretern der Parteien und Wählergruppen weitergeleitet. Diese wurden von B90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und UBP beantwortet. Im weiteren Verlauf finden Sie die Antworten in der Reihenfolge des Eingangs.

Antworten der UBP

1. Wo und welcher Lärmschutz soll genau wo gebaut werden? Wird es ein Gesamtkonzept Lärmschutz BAB A67 und ICE-Trasse geben?

Die BAB und die ICE-Trasse wird durch verschiedene Vorhabensträger gebaut. Nach dem Gesetz wird der Schallschutz für jedes Vorhaben getrennt geplant. Es ist aber eine gemeinsame Betrachtung aller Schallquellen (BAB, ICE und Startbahn West) zu fordern.

 

2. Wird es einen Trog um Bahn und Lärmschutzwände um die A67 geben?
Nach der Aussage des ICE-Beauftragten der Stadt Pfungstadt, Herrn Polster, soll der ICE in Troglage geführt werden. In den aktuellen Plänen zur Streckenführung ist davon aber nichts zu sehen. Die Bürgerschaft ist gefordert, sich gemeinsam mit der Stadt zu organisieren und optimalen Schallschutz zu fordern. Das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß ist nicht ausreichend, weil wir es in Pfungstadt mit mehreren Emittenten zu tun haben.


3. Was passiert in dem Zusammenhang mit dem Aus/Umbau der Raststätten – Wo genau ist der Verlauf geplant?
Hierzu gab es einen großen Artikel im Echo diese Woche! Die Raststätte ist wieder eine eigenständige Baumaßnahme. Dabei ist auch der Denkmalschutz der alten Raststätte zu berücksichtigen. Bei der ursprünglichen Planung würde für die Schaffung von LKW-Parkplätzen ein erheblicher Teil des Waldes gerodet werden müssen. Im Moment wird an einer kleineren Variante gearbeitet. Im Bereich der Raststätten gibt es das Problem, dass die BAB auf sechs Spuren erweitert werden soll, eine ICE-Strecke Platz benötigt und auch die LKW-Parkplätze neu gebaut werden müssen. Die genauen Pläne für die Raststätte werden erst nach der finalen Trassierung von BAB und ICE-Strecke erstellt werden können.


4. Kommt die Raststätte näher an Eschollbrücken heran und wird der (ein) Lärmschutz dann auch die Raststätte von Eschollbrücken trennen?
Alleine durch die höhere Anzahl von Stellflächen wird sich mehr Lärm ergeben. Es gibt Überlegungen, die Parkplätze teilweise Richtung Süden zu verschieben, aber dem setzt der Anschluß der B425 an die BAB enge Grenzen. Eine Verschiebung nach Norden hat auch Probleme bei der notwendigen Länge der Ausfahrtsspur. Die BAB selbst wird von Rastplatz durch Schallschutzwände abgeschirmt, damit die LKW-Fahrer nachts ruhig schlafen können. Wie weit die Raststätte mit zusätzlichen Maßnahmen nach Eschollbrücken abgeschirmt werden muß, wird das Lärmgutachten zeigen.


5. Wie viel Wald wird noch übrigbleiben? (ist ja auch ein Lärmschutz)
Auf der Eschollbrücker Seite wird der Wald zum Großteil erhalten bleiben. Auf der Pfungstädter Seite wird nicht viel übrigbleiben, weil die Verbreiterung der BAB und die ICE-Trasse vornehmlich in diese Richtung gebaut werden. Hier muß auch der Vereinsplatz des Motorsportclub Pfungstadt weichen.


6. Wann ist welcher Bau genau geplant (Baubeginn) und wann fertig?
Vor dem Jahr 2025 wird sich unserer Meinung nach nicht tun. Die Bauarbeiten sollten zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Spätestens im Jahr 2035 sollten die Arbeiten beendet werden. Die UBP ist eine lokale Wählervereinigung in Pfungstadt. Für andere Gebiete können wir zwar eine Meinung haben, haben aber keinen Einfluß auf dortige Entscheidungen.


7. Was passiert, falls ein Tunnel angeblich aus Kostengründen nicht gebaut wird...… der Wert der betroffenen Häuser und Eigentumswohnungen am Wald....der fällt doch extrem!! Wer gleicht den Verlust aus?
Welcher Tunnel ist gemeint? Im Moment ist nur ein Tunnel an der Heimstättensiedlung in der Diskussion und ein weiterer Tunnel ist im Bereich Lorsch geplant. Die Bauwerke werden entweder aufgrund von technischen Erfordernissen, z.B. Querungen gebaut, oder Aufgrund von äußeren Anforderungen. Der Bund wird aufgrund der Haushaltssparsamkeit im die günstigste Variante wählen, die zur Erreichung des geforderten Schallschutzes notwendig ist.
Für hinzunehmende Lärmemissionen wird kein Ausgleich für den Wertverlust gezahlt. Hier hilft nur Vernetzung von Bürgern und Kommunen, um den gewünschten Schallschutz zu erreichen.


8. Vom Hartenauer Hof (zwischen Erlsensee unter A67) hat man teilweise freie Sicht bis zur geplanten ICE-Strecke. Werden auch hier die Emissionsgrenzwerte Lärm (inkl. hochfrequente Geräusche durch Oberleitung) geprüft und Schutzmaßnahmen ergriffen (ICE Strecke durch Tieferlegung)?
Auf dem gesamten Streckenverlauf wird die Schallemission betrachtet. Auf freier Stecke kann es aber günstiger sein, freistehende Gebäude mit passivem Lärmschutz (z.B. Schallschutzfenster) zu ertüchtigen. Die Kosten hierfür werden dann vom Vorhabensträger übernommen.


9. Die Tunnellösung wird von den Bürger:innen präferiert. Welche Alternativen sehen die Parteien, wenn der Tunnelbau abgelehnt wird und wie wollen sie das den Bürgern klar machen? Wie ist die Vorgehensweise dann gegenüber der Bahn?
Die Kommunen haben nur ein sehr begrenztes Mitspracherecht bei der Planung von überregionalen Infrastrukturvorhaben. Teilweise stehen sich auch innerhalb einer Kommune widerstrebende Interessen gegenüber, z.B. Schutz vor Emissionen und die Anbindung an ein überregionales Verkehrsnetz. Hier kann die Kommune vermitteln und die Belastung der Bürger an den Strecken minimieren. Wie so oft wird es nicht nur „die eine“ Lösung geben, sondern verschiedene, teilweise sehr unterschiedliche Lösungen geben. Hier gilt es letztendlich einen Kompromiss zu finden, mit dem alle Beteiligten gut leben können.


10. Ist es nicht sinnvoll, mit Lorsch in Kontakt zu treten um (a) zu wissen, wie weit wir um der Argumentationszeit hinten dran sind, (b) je größer die Gruppe ist, desto größer kann der Druck aufgebaut werden, die Bürgerwünsche zu realisieren und (c) das Rad nicht nochmals erfunden werden muss?

Eine Kontaktaufnahme ist auf jeden Fall sinnvoll. Leider die die geographischen Gegebenheiten lokal sehr unterschiedlich, sodass ein pauschales Vorgehen nicht zum gewünschten Ergebnis führen wird.


11. Inwieweit wird die Rhein-Neckar-Bahn beim Lärmgutachten mit einbezogen? Warum wurde im bisherigen Gutachten nur der Autobahnausbau berücksichtigt?
Das ist die im Moment gültige Gesetzeslage. Für uns als UBP ist das ein einer der zentralen Kritikpunkte, weil wir in Pfungstadt, hier besonders in Hahn und Eschollbrücken, unter der Mehrfachbelastung durch ICE, BAB und Fluglärm zu leiden haben. Hier muß auf die Vorhabensträger eingewirkt werden, alle Lärmarten gemeinsam zu betrachten, um bei einer Verschärfung der Gesetzeslage Verzögerungen in den Vorhaben zu vermeiden.


12. Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung/Beteiligung gibt es? Wie ist Verfahrensweg und wer sind die Verantwortlichen, wer trifft die Entscheidungen?
Wir möchten hier auf das Beteiligungsforum der Bahn verweisen. https://www.frankfurt-mannheim.de/home.html
Dort sind auch geplanten Beteiligungen der Bürger verzeichnet. Weiterhin werden nur gut organisierte Bürger ihre berechtigten Interessen vertreten können. Sie können hierbei auf die Unterstützung durch die UBP bauen.

Antworten B90 / Die Grünen

Liebe Bürger von Pfungstadt Lebenswert,
wir als Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen waren bisher nicht an den Gesprächen mit der Bahn beteiligt. Die Information die wir als Antwort auf die fragen zusammengetragen haben wurde auf verschiedenen Gutachten und Gesprächen seit dem 01.04.2021 zusammengetragen.
Allgemein wünschen wir uns das die Trasse so wenig wie möglich Fläche Frist. Dazu gehört auch das wir gegen den 6 spurigen Ausbau der Autobahn BAB 67 sind. Unsere Ideallösung für den Emissionsschutz wäre eine Lärmschutzeinhausung der Trasse von Sandbachquerung bis Ortsausgang Hahn. Nachfolgende haben wir mit dem aktuellen Wissenstand die gestellten Fragen beantwortet.

 

1.     Wo und welcher Lärmschutz soll genau wo gebaut werden? Wird es ein Gesamtkonzept Lärmschutz BAB A67 und ICE-Trasse geben?

Antwort: Die Anordnung und die Art des Lärmschutzes werden sich aus den Messungen/Hochrechnungen und den Prognosen für die Verkehrsentwicklung ergeben. Im Augenblick geht die Bahn von einer Kombination von Trog (Eschollbrücken-Hahn) und Lärmschutzwänden aus. Aufgrund der zahlreichen Abhängigkeiten zwischen Neubaustrecke (NBS) und Autobahn BAB 67 ist hier, wie auf der Strecke PFA4 Gernsheim-Lorsch, ein verbundenes Planfeststellungsverfahren für Neubaustrecke und Autobahnausbau zu fordern.

 

2.      Wird es einen Trog um Bahn und Lärmschutzwände um die A67 geben?

 Antwort: Zur Trog-Lösung siehe Antwort zu 1. Da der sechsspurige Ausbau der A67, der wahrscheinlich auf der Ostseite der BAB erfolgen wird, eine wesentliche Veränderung der gegebenen Situation darstellt, muss die Lärmschutzbewertung nach BImSchG erfolgen. D.h. es werden entsprechende Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Diese werden auf der notwendigen Länge und mit der notwendigen Höhe erfolgen – Eschollbrücken-Hahn. 

 

3.     Was passiert in dem Zusammenhang mit dem Aus/Umbau der Raststätten – Wo genau ist der Verlauf geplant? Hierzu gab es einen großen Artikel im Echo diese Woche!

Antwort: 2,4ha (24.000m²) Wald sollen für die Erweiterung der Raststätte im Westen gerodet werden. Mit der Erweiterung um 60 LKW-Parkplätze auf 88 Plätze ist eine wesentliche Änderung der Anlage gegeben. Dies trifft auch auf die Erweiterung der A67 von vier auf sechs Spuren zu. Hier greift u.E. die gesetzlichen Vorgaben des BImSchG. D.h. die Lärmschutzmaßnahmen müssen die Werte von 59dB(A)/49dB(A) gewährleisten; und zwar in voller Länge der Wohnbebauung (Eschollbrücken-Hahn und in Richtung Pfungstadt). Auf der gegenüberliegenden Seite wird durch die geplante ICE-Strecke die Erweiterung und Neubau der Raststätte weiter ostwärts erfolgen. An- und Abfahrt von der BAB kreuzen die Bahnstrecke und müssen als Unter- oder Überführung ausgeführt werden. Planungen hierzu sind uns nicht bekannt. Zu den bisherigen Planungen siehe anliegende Skizzen aus der Präsentation „BAB A 67 Ausbau der T+R Pfungstadt Ost / West, Planungsstand: 11.07.2016“.

 

4.      Kommt die Raststätte näher an Eschollbrücken heran und wird der (ein) Lärmschutz dann auch die Raststätte von Eschollbrücken trennen?

 Antwort: Nach unserem Wissen soll die Erweiterung in der Länge erfolgen. Der uns bekannte Stand der Planung ergibt sich aus der Präsentation „BAB A 67 Ausbau der T+R Pfungstadt Ost / West, Planungsstand: 11.07.2016“. Aufgrund des geringeren Flächenbedarfs ist u.E. eine Lärmschutzwand einem Erdwall vorzuziehen. 

 

5.     Wie viel Wald wird noch übrigbleiben? (ist ja auch ein Lärmschutz)

Antwort: Hier sind drei unterschiedliche Bauvorhaben angesprochen: Ausbau der BAB 67, Ausbau und Verlegung der Raststätte (Ostseite) und Neubau der ICE-Strecke. Bei allen Bauvorhaben wird der Wald an dieser Stelle betroffen sein und es sind Ausgleichsmaßnahmen durch die Maßnahmenträger vorzunehmen. Auch der Eingriff zur Bildung von ICE-tauglichen Waldrändern muss Berücksichtigung finden. Ob dies immer an Ort und Stelle möglich sein wird, hängt auch von den Eigentumsverhältnissen und der gewünschten Nutzung ab. Soll z.B. Ackerland im Osten der Maßnahmen in Wald gewandelt werden. Für die Baumaßnehmen BAB und ICE ist sicher zu fordern, dass diese in östlicher Richtung erfolgen. Die Ausgleichmaßnahmen müssen u.U. auch zur Stärkung des Eschollbrücker Waldes genutzt werden.        

 

6.     Wann ist welcher Bau genau geplant (Baubeginn) und wann fertig?

Antwort: Die Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen, Planfeststellungsbeschluss sowie die parlamentarische Befassung im Deutschen Bundestag zu der ICE-Neubaustrecke soll voraussichtlich Ende 2022 stattfinden. Je nach Länge des Beteiligungsverfahrens, evtl. rechtlicher Auseinandersetzungen kann mit den Bauarbeiten 2024 begonnen werden. Ob die Bauarbeiten an allen Abschnitten inkl. BAB + Raststätten gleichzeitig begonnen werden ist uns nicht bekannt. Mit einer 2-3 jährigen Bauzeit auf Pfungstädter Gemarkung ist zu rechnen.

 

7.     Was passiert, falls ein Tunnel angeblich aus Kostengründen nicht gebaut wird...… der Wert der betroffenen Häuser und Eigentumswohnungen am Wald....der fällt doch extrem!! Wer gleicht den Verlust aus?

Antwort: Ob eine Tunnellösung aus Sicht der Bahn notwendig sein wird, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und den errechneten und prognostizierten Lärmwerten (siehe auch 20210430_F_MA_13_Beteiligungsforum_Praesentation_DB). Ggf. werden zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen durch den Deutschen Bundestag bewilligt. Sollten sich durch die Baumaßnahmen bzw. den Betrieb Wertverluste bei Veräußerungen von Grundstücken oder Gebäuden ergeben, wird es nach u.E. keine rechtliche Möglichkeit geben, Entschädigungen zu erlangen.

 

8.     Vom Hartenauer Hof (zwischen Erlsensee unter A67) hat man teilweise freie Sicht bis zur geplanten ICE-Strecke. Werden auch hier die Emissionsgrenzwerte Lärm (inkl. hochfrequente Geräusche durch Oberleitung) geprüft und Schutzmaßnahmen ergriffen (ICE Strecke durch Tieferlegung)?

Antwort: Der Hartenauer Hof befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Bickenbach in ca. 1400-1600m Entfernung zur geplanten ICE-Strecke. Für diesen Bereich gibt es u.W. keinen Bebauungs- oder Flächennutzungsplan. Nach 16.BImSchV §2 Immissionsgrenzwerte gilt: „Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche
Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.“ Die höchsten zulässigen Werte für Bahnlärm sind aber auch sicher hier einzuhalten: Gewerbegebiet 69dB(A)/59dB(A).

 

9.     Die Tunnellösung wird von den Bürger:innen präferiert. Welche Alternativen sehen die Parteien, wenn der Tunnelbau abgelehnt wird und wie wollen sie das den Bürgern klar machen? Wie ist die Vorgehensweise dann gegenüber der Bahn.

Antwort: „Der Schutz vor Bahnlärm ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach dem 16. Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) muss die Bahn für jeden einzelnen Planfeststellungsabschnitt eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen. Die beauftragten Gutachter:innen errechnen die Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben auf die Schallimmissionswerte, also den verursachten Lärm. Außerdem geben sie die erforderlichen Maßnahmen zur Geräuschminderung vor.“ Quelle: https://www.frankfurt-mannheim.de/schallschutz.html 
Die Planung der ICE-Strecker erfolgt laut Bahn gemeinsam mit dem geplanten Ausbau der A67. Im Moment geht die Bahn davon aus, dass im Planfestellungsabschnitt 3 (PFA3) AB-Querung A67-Sandbach bis Höhe Allmendfeld die erforderlichen Schallschutz-Werte mit einer Trog-Lösung von Anfang Eschollbrücken bis Ausgang Hahn erreicht werden können. Um die Richtigkeit der Annahme zu überprüfen müssen die Planungen und die dazugehörigen Berechnungen zum Schallschutz sowie der Antrag auf Planfeststellung des Abschnittes abgewartet werden. Der Planfeststellungsbeschluss muss sodann auf Plausibilität geprüft und ggf. beklagt werden.

Aufgrund des Aufwandes, fachlich aber auch finanziell, müsste eine solche Prüfung u.E. stellvertretend für die Bürger Pfungstadts von der Stadt Pfungstadt durchgeführt werden. Sollten sich die Plausibilität der vorgelegten Planung nicht bestätigen, müssen Klagemöglichkeiten (Berechtigung) erfasst und umgesetzt werden. Entsprechen die vorgelegten Berechnungen und Planungen den gesetzlichen Standards, können zusätzliche Schutzmaßnahmen begründet gefordert werden. Die Parlamentarische Befassung zu der ICE-Neubaustrecke soll voraussichtlich 2022 stattfinden.

 

10.  Ist es nicht sinnvoll, mit Lorsch in Kontakt zu treten um (a) zu wissen, wie weit wir um der Argumentationszeit hinten dran sind, (b) je größer die Gruppe ist, desto größer kann der Druck aufgebaut werden, die Bürgerwünsche zu realisieren und (c) das Rad nicht nochmals erfunden werden muss?

Antwort: Grundsätzlich ist eine Kontaktaufnahme mit anderen Betroffenen Bürger:innen, Initiativen und Gemeinden sinnvoll. Auf der Ebene von Initiativen kann ein Austausch von Erfahrungen, Hinweis auf ein erfolgreiches Vorgehen usw. erfolgen. Auf der Ebene von Kommunen können u.U. Klagegemeinschaften gebildet werden.

 

11.  Inwieweit wird die Rhein-Neckar-Bahn beim Lärmgutachten mit einbezogen? Warum wurde im bisherigen Gutachten nur der Autobahnausbau berücksichtigt?

Antwort: Das uns bekannte Lärmgutachten (Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Überarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung zu Straßen- und Schienenverkehrslärm in der Stadt Pfungstadt (2008) auf der Basis aktueller und prognostizierter Verkehrszahlen von 2018) betrachtet im Osten die bestehende BAB 5 sowie die Rhein-Neckar-Bahn mit den aktuellen und den prognostizierten Werten für 2025/2030. Im Westen wird nur die BAB 67 im Gutachten aufgenommen. Bei der Rhein-Neckar-Bahn handelt es sich um eine Bestandsstrecke, die durch die geplante Neubaustrecke eine Entlastung erfährt. Das 16. Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt erst einmal nur für Neubaustrecken oder bei wesentlichen Änderungen an Schienenwegen. Gleiches gilt für die BAB 5. Für den Ausbau BAB 67 sowie Neubau ICE-Strecke erwartet das Gutachten eine wesentliche Verbesserung der Lärmsituation: „In den Berechnungen zur Prognose wurden die Neubaustrecke der Bahn sowie die ausgebaute Bundesautobahn A 67 nicht berücksichtigt, da hier per Definition keine unzulässigen Lärmbelastungen im Sinne der 16. BImSchV auftreten dürfen. Der Schallschutz ist durch aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen durch die Baulastträger zu gewährleisten. Durch den Ausbau der Bundesautobahn A 67 sowie den Neubau der Bahntrasse ist eine deutliche Entlastung in den Stadtteilen Eschollbrücken mit Eich sowie Hahn zu erwarten.“ (S.20 des o.g. Gutachtens).

 

12. Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung/Beteiligung gibt es? Wie ist Verfahrensweg und wer sind die Verantwortlichen, wer trifft die Entscheidungen?

Antwort: Die Bahn hat (nicht gesetzlich vorgeschrieben) auf dem Weg zum Planfeststellungsverfahren ein Beteiligungsforum und die Projektbeiräte mit den betroffenen Kommunen eingerichtet. Zur weiteren Beteiligung von Betroffenen informiert die Bahn auf ihrer Webseite: „Bürger:innen, Verbände und Träger öffentlicher Belange können mit dieser formellen Form der Beteiligung ihre Anregungen und Einwendungen zum Neubauprojekt im Planfeststellungsverfahren vorbringen. Das Projektteam bearbeitet diese in Zusammenarbeit mit externen Experten und verfasst nach einer Prüfung der Argumente eine schriftliche Erwiderung. Ob eine Anregung in die Planung einfließen kann, hängt unter anderem von der Machbarkeit und Finanzierung ab. Die Entscheidung darüber fällt das Eisenbahn-Bundesamt.“ Quelle: https://www.frankfurt-mannheim.de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Es handelt sich beim Planfeststellungsverfahren um ein förmliches Verwaltungsverfahren, das mit dem Planfeststellungsbeschluss (Baurecht) endet. Hiergegen kann dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht durch Klageberechtigte geklagt werden.
Entscheidungen zu übergesetzlichen Forderungen (ggf. Einhausung) können dem Deutschen Bundestag zur Bewilligung der Finanzierung vorgelegt werden.

Quellen:
Sitzung am 30. April 2021, Online-Tagung, Präsentation: 13. Sitzung des Beteiligungsforums (DB Netz AG), Download: https://www.frankfurt-mannheim.de/downloads.html
Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Überarbeitung der Schalltechnischen Untersuchung zu Straßen- und Schienenverkehrslärm in der Stadt Pfungstadt (2008) auf der Basis aktueller und prognostizierter Verkehrszahlen von 01-2018
BAB A 67 Ausbau der T+R Pfungstadt Ost / West, Planungsstand: 11.07.2016, Dezernat Planung Südhessen / BAB Süd, Team PL 15.03, Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement

 

 

Antworten der CDU

 

  1. Wo und welcher Lärmschutz soll genau wo gebaut werden? Wird es ein Gesamtkonzept Lärmschutz BAB A67 und ICE-Trasse geben?
    Der ICE wird in eine Halbtroglage ab circa der Autobahnbrücke Griesheimer Kreuz/Pfungstadt bis hinter Hahn gebaut werden. In diesem Streckenabschnitt wird es auf Eschollbrücker Seite eine acht Meter hohe Lärmschutzwand zur Autobahn und eine weitere, kleinere zwischen Autobahn und ICE geben. Der Lärm wird gebündelt für Autobahn und ICE errechnet und betrachtet. Das Ergebnis fließt entsprechend in ein Gesamtkonzept für den Lärmschutz ein.

 

  1. Wird es einen Trog um Bahn und Lärmschutzwände um die A67 geben?
    Ja, beide Maßnahmen werden durchgeführt.

 

  1. Was passiert in dem Zusammenhang mit dem Aus/Umbau der Raststätten – Wo genau ist der Verlauf geplant? Hierzu gab es einen großen Artikel im Echo diese Woche!!!
    Eine Erweiterung der Raststätten ist nach wie vor geplant. Eine Information dazu ist in den letzten Jahren allerdings nicht offiziell erfolgt.

 

  1. Kommt die Raststätte näher an Eschollbrücken heran und wird der (ein) Lärmschutz dann auch die Raststätte von Eschollbrücken trennen?
    Die Raststätte wird in einem Streifen erweitert, der von der Tiefe circa das Ende des jetzigen Rasthauses hat. Die Parkplätze rücken somit etwas näher an die Ortslage heran. Ein Lärmschutz extra für die Raststätte ist laut der aktuellen Planung nicht vorgesehen.

 

  1. Wie viel Wald wird noch übrigbleiben? (ist ja auch ein Lärmschutz)
    Der Wald wird entsprechend um den oben genannten Streifen schmaler. Der Rest bleibt bestehen.

 

  1. Wann ist welcher Bau genau geplant (Baubeginn) und wann fertig?
    Autobahnausbau und ICE-Neubau werden parallel erfolgen. Die Planungen laufen auch abgestimmt zwischen DB und der Autobahn AG. Momentan sind die Vorplanungen abgeschlossen. Die parlamentarische Befassung im Bundestag ist für 2022 geplant. Eine Inbetriebnahme wird nicht vor 2030 passieren.

 

  1. Was passiert, falls ein Tunnel angeblich aus Kostengründen nicht gebaut wird...… der Wert der betroffenen Häuser und Eigentumswohnungen am Wald....der fällt doch extrem!! Wer gleicht den Verlust aus?
    Für Lärmschutz und Ausgleismaßnahmen ist die Deutsche Bahn zuständig.

 

  1. Vom Hartenauer Hof (zwischen Erlsensee unter A67) hat man teilweise freie Sicht bis zur geplanten ICE-Strecke. Werden auch hier die Emissionsgrenzwerte Lärm (inkl. hochfrequente Geräusche durch Oberleitung) geprüft und Schutzmaßnahmen ergriffen (ICE Strecke durch Tieferlegung)?
    Am Hartenauer Hof ebenso wie beispielsweise an der Hahnmühle liegen Ausnahmefälle vor. Diese werden momentan betrachtet und von der Stadt Pfungstadt in die Diskussion eingebracht.

 

  1. Die Tunnellösung wird von den Bürger:innen präferiert. Welche Alternativen sehen die Parteien, wenn der Tunnelbau abgelehnt wird und wie wollen sie das den Bürgern klar machen? Wie ist die Vorgehensweise dann gegenüber der Bahn?
    Der bestmögliche Lärmschutz für alle Bürgerinnen und Bürger muss das Ziel sein. Dafür dürfen keine Kosten und Mühen gescheut werden. Sollte eine Tunnellösung nicht realisierbar sein, muss mit Troglage und Lärmschutzwände möglichst viel der Emissionen weggenommen werden. Dafür muss die Stadt Pfungstadt bei der Deutsche Bahn und den Abgeordneten im Deutschen Bundestag das Bewusstsein schaffen. Dies geht über regelmäßige Beteiligung bei den entsprechenden Beteiligungsforen und immer wieder Einwänden und Aufforderungen durch die Stadt an Bahn und die weiteren Beteiligten.

 

  1. Ist es nicht sinnvoll, mit Lorsch in Kontakt zu treten um (a) zu wissen, wie weit wir um der Argumentationszeit hinten dran sind, (b) je größer die Gruppe ist, desto größer kann der Druck aufgebaut werden, die Bürgerwünsche zu realisieren und (c) das Rad nicht nochmals erfunden werden muss?
    Mit Lorsch in Kontakt zu treten ist sicherlich sinnvoll, da diese Gruppierung dort einige Schritte weiter ist und man dort sicherlich einige Punkte abschauen kann. Daher ist das eine gute Idee um die Punkte a) und c) umzusetzen. Am Ende gilt aber (gerade bei Frage b)): bei der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen geht es auch und vor allem ums Geld. Und da ist auch ein Verteilungskampf nicht von der Hand zu weisen, bei dem jeder für sich und seine Interessen streiten muss.

 

  1. Inwieweit wird die Rhein-Neckar-Bahn beim Lärmgutachten mit einbezogen? Warum wurde im bisherigen Gutachten nur der Autobahnausbau berücksichtigt?
    Die Rhein-Neckar-Bahn wird bei der hiesigen Lärmberechnung nicht herangezogen. Bei der Berechnung des Lärms werden ICE und Autobahn zusammen betrachtet.

 

  1. Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung/Beteiligung gibt es? Wie ist Verfahrensweg und wer sind die Verantwortlichen, wer trifft die Entscheidungen?
    Die Bahn hat in den letzten beiden Jahren insgesamt elf Beteiligungsforen angeboten. Diese laufen auch momentan weiter. Daran können sich Gruppierungen, Initiativen aber auch und vor allem die Städte und Gemeinden beteiligen. Die Stadt Pfungstadt sendet hier regelmäßig Vertreter hin. Die Deutsche Bahn macht Vorschläge zur Trassenführung. Nach langen Diskussionen dazu, ist nun eine Vorzugstrasse ausgearbeitet worden. Über diese, die Lärmschutzmaßnahmen und das weitere Vorgehen beschließt der Deutsche Bundestag im Rahme der sogenannten Parlamentarischen Befassung. Die Schritte kann man gut auf frankfurt-mannheim.de nachlesen.

Antworten der SPD

Zur Erreichung des gesetzlichen Lärmschutzes ist ein Streckenverlauf in der Trogbauweise geplant, mit der nach Angaben der DB eine Schallbelastung von <49 db erreicht werden kann.

 

Ferner sind zu diesem Zwecke diverse Schallschutzwände, sowohl neben der Bahnstrecke als solche, als auch neben der A67 geplant.

Ebenfalls ist der Aufbau eines zukünftigen Waldrandes an der Bahnstrecke geplant, der dem Lärmschutz ebenfalls dienlich sein kann. Eine detaillierte Übersicht über diese Schallschutzmahmen lässt sich der Präsentation der vergangenen Bürgerinformationsveranstaltung für die Kommunen Weiterstadt und Pfungstadt entnehmen (siehe hier ).

 

Ebenfalls soll es zu einer Betrachtung des Lärmschutzes bei den bestehenden Bahnstrecken kommen. Das Planfestellungsverfahren für den Abschnitt Pfungstadt soll ab 2022 beginnen; die letztliche Bahnstrecke in 2030 in Betrieb genommen werden.

 

Zu den weiteren Plänen rund um die Raststätten liegen mir aktuell keine weiteren Informationen vor. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit soll durch die regionalen Projektbeiräte, Beteiligungsforen sowie die Bürgerinformationsveranstaltungen gewährleistet werden.

 

Selbstverständlich ist es auch für uns unerlässlich, dass wir für Pfungstadt im Rahmen des Neubaus der Neubaustrecke den bestmöglichen Lärmschutz erwirken können.

 

Der Presse lässt sich entnehmen, dass Herr Polster als Vertreter der Stadt Pfungstadt in den Beteiligungsforen daher ein Lärmgutachten erwirken möchte, welches auch den Lärm der Autobahn berücksichtigt.

 

Ferner möchte er die Lärmprognosen der DB auf ihre Validität überprüfen. Diese Vorschläge begrüßen wir durchaus. Auch wir als Fraktion werden den Prozess weiterhin verfolgen.

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